Auszahlung nach FZulG

Bis zu 4,2 Mio. €
Auszahlung für
Ihr Unternehmen.

Wir holen bis zu 42 % Ihrer Entwicklungskosten als steuerliche Förderung zurück. Rein erfolgsbasiert. Ein halber Tag Zeitaufwand auf Ihrer Seite.

4,2 Mio €
Förderung pro Jahr
90+ %
Bewilligungsquote
4 Jahre
rückwirkend möglich
100 %
erfolgsbasiert
Die Forschungszulage

Steuerliche Förderung für jedes Unternehmen, das entwickelt.

Das Forschungszulagengesetz (FZulG) erstattet bis zu 42 % Ihrer F&E-Kosten direkt vom Finanzamt – unabhängig von Branche oder Unternehmensgröße. Hinter fast jeder technischen Weiterentwicklung steckt förderfähige Forschung.

Bis zu 42 % der förderfähigen Kosten werden erstattet
Rückwirkend bis zu vier Wirtschaftsjahre abrechenbar
Kein Budgetdeckel – jedes Unternehmen kann teilnehmen
Kombinierbar mit anderen Förderprogrammen
Team bei der Zusammenarbeit in einem modernen Büro
Unser Prozess

Sie investieren einen halben Tag – wir erledigen den Rest.

Über alle sechs Schritte hinweg benötigen Sie insgesamt maximal einen halben Tag Ihrer Zeit. Ein kurzes Interview, der Rest läuft komplett im Hintergrund.

  1. 01

    Vorqualifizierung

    Ein 30-minütiges Gespräch reicht. Wir bewerten Ihr Potenzial – kostenlos und unverbindlich.

  2. 02

    Antragserstellung

    Wir führen ein kurzes Interview mit Ihren Fachköpfen und übernehmen die gesamte Ausarbeitung.

  3. 03

    Bescheinigungsstelle

    Wir reichen bei der BSFZ ein und führen alle Nachfragen – ohne Ihr Zutun.

  4. 04

    Abruf beim Finanzamt

    Mit positivem Bescheid kümmern wir uns um den Antrag beim Finanzamt. Sie müssen nichts tun.

  5. 05

    Auszahlung

    Die Förderung fließt direkt auf Ihr Konto oder wird mit Ihrer Steuerlast verrechnet.

  6. 06

    Langfristige Begleitung

    Für Folgeanträge und neue Projekte bleiben wir an Ihrer Seite – weiterhin mit minimalem Aufwand.

Unsere Spezialisierung

Spezialisiert auf zwei Branchen. Tiefes technisches Verständnis.

Unsere Expertise deckt die gängigsten Innovationsfelder ab. Egal, ob Sie Software entwickeln, Maschinen bauen oder neue Verfahren erforschen – wir sprechen Ihre Sprache und identifizieren jedes förderfähige Detail in Ihren Projekten.

Branche I

IT & Softwareentwicklung

Ob Cloud-Plattformen, Mobile Apps oder Enterprise-Software: Wer technisch anspruchsvolle Produkte entwickelt, betreibt regelmäßig förderfähige Forschung und Entwicklung. Wir helfen Ihnen, diese Arbeit sichtbar und steuerlich wertvoll zu machen.

Typische förderfähige Aktivitäten
  • Neue Algorithmen, ML-/KI-Modelle und Datenpipelines
  • Plattform- und Backend-Architekturen mit technischer Unsicherheit
  • Integration komplexer Systeme & Schnittstellen
  • Sicherheits-, Performance- und Compliance-Forschung
Branche II

Industrie & Maschinenbau

Neue Materialien, effizientere Prozesse oder smarte Produktionsanlagen: Hinter fast jeder Weiterentwicklung steckt förderfähige Forschung. Wir zeigen Ihnen, wo das steuerliche Potenzial in Ihrem Unternehmen liegt.

Typische förderfähige Aktivitäten
  • Design, Konstruktion und Prototypen neuer Komponenten
  • Simulation, FEM-Berechnung und experimentelle Optimierung
  • Mechatronik, Sensorik und smarte Maschinensteuerung
  • Neue Fertigungs-, Prüf- und Produktionsverfahren

Kostenlos prüfen, wie viel Förderung Ihnen zusteht.

30 Minuten Erstgespräch, ehrliche Einschätzung Ihres Förderpotenzials. Ohne Verpflichtung.

Häufige Fragen

Alles, was Sie zur Forschungszulage wissen müssen.

Was ist die Forschungszulage?+
Die Forschungszulage ist eine steuerliche Förderung nach dem Forschungszulagengesetz (FZulG). Sie erstattet bis zu 42 % der förderfähigen Personal- und Auftragskosten – unabhängig von Branche, Größe und Gewinnsituation des Unternehmens.
Welche Projekte sind förderfähig?+
Förderfähig sind Forschungs- und Entwicklungsvorhaben mit technischer Unsicherheit und systematischem Vorgehen. Das umfasst Grundlagenforschung, industrielle Forschung und experimentelle Entwicklung – von Software über Maschinenbau bis zu neuen Produktionsverfahren.
Wie hoch ist die maximale Förderung?+
Pro Wirtschaftsjahr können bis zu 4,2 Mio. € Forschungszulage beantragt werden (12 Mio. € Bemessungsgrundlage × 42 %). KMU erhalten den erhöhten Fördersatz.
Kann ich rückwirkend beantragen?+
Ja. Anträge können bis zu vier Wirtschaftsjahre rückwirkend gestellt werden. Sie können sich also auch heute noch Förderungen für 2021 bis 2024 sichern.
Ist die Forschungszulage mit anderen Förderungen kombinierbar?+
Ja, in der Regel ist sie mit anderen nationalen und EU-Förderprogrammen kombinierbar. Doppelförderung derselben Kosten ist nicht möglich – wir prüfen die saubere Abgrenzung für Sie.
Wie viel Zeitaufwand habe ich als Mandant?+
In der Regel ein halber Tag pro Antrag. Wir übernehmen die komplette Ausarbeitung, das Interview mit Ihren technischen Köpfen ist der einzige Aufwand auf Ihrer Seite.
Was kostet die Zusammenarbeit mit Alektus?+
Wir arbeiten rein erfolgsbasiert. Sie zahlen nur, wenn die Förderung bewilligt und ausgezahlt wird. Kein Erfolg – kein Honorar.
Wie lange dauert es bis zur Auszahlung?+
Von Erstgespräch bis Einreichung in der Regel 3 Wochen. Die BSFZ benötigt anschließend rund 3 Monate für die Bescheinigung. Die finale Auszahlung erfolgt über die nächste Steuerveranlagung.
Weitere Fragen? Sprechen Sie mit uns →